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Allgemeine Geschäftsbedingungen Nutriprof SPRL

1. Diese Rechnungsbedingungen sind verbindlich. Parteien können schriftlich und im Voraus Teile der Bedingungen anders vereinbaren. Die Rechnungsbedingungen der Gegenpartei werden automatisch zurückgewiesen, sofern sie nicht ausdrücklich als anwendbar erklärt werden.

2. Alle unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot wird eine Annahmefrist genannt.

3. Die Lieferung erfolgt "ab Werk" oder wie auf der Rechnung angegeben. Die von uns angegebenen Lieferfristen gelten nur als Information und ihre Überschreitung kann unter keinen Umständen zur Kündigung des Vertrages oder zu einer Entschädigung führen. Beanstandungen von Waren oder Dienstleistungen sind nur zulässig, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung per E-Mail an complaints@nutriprof.be eingegangen sind. Wenn sich die Reklamation auf den Inhalt der Rechnung bezieht, muss die Reklamation innerhalb von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum in gleicher Weise eingehen. Die Einreichung einer Beschwerde befreit die andere Partei nicht von der strikten Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Verweigert der Käufer die Annahme einer Lieferung, ist Nutriprof berechtigt, die Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

4. Die Rechnungen sind im Büro oder an einen der Bankkonten auf der Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder innerhalb des Verfallsdatums auf der Rechnung angegeben ist, in der Währung der Rechnung. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder das Fälligkeitsdatum ist die andere Partei rechtlich in Verzug ist; die andere Partei von dem Moment auf den ausstehenden Betrag ein Interesse von 1% pro Monat in Verzug ist, es sei denn, die gesetzlichen Zinsen höher ist, wobei in diesem Fall die gesetzlichen Zinsen. laufende Aufträge werden aus der 2. Mahnung gesperrt, bis die Zahlung der Rechnung eingegangen ist. Wenn die andere Partei in Zahlungsverzug ist durch eine Strafklausel sofort fällig in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages mit einem Minimum von 50 Euro sowie all Bergungskosten aus dem Zahlungsverzug entstehen. Die Partei Zahlungen sind in erster Linie auf alle Zinsen, Kosten und Erhöhung Klausel und zweitens auf Rechnungen zurückgeführt, die am längsten sind, auch wenn die andere Partei heißt es, dass die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, weitere Lieferungen und / oder Leistungen auszusetzen. Beschwerden über die Qualität, ob akzeptiert oder nicht, haben keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen des Käufers.

5. Wenn während der Qualitätskontrolle eine Probe entnommen wird, muss immer eine separate und versiegelte Probe entnommen und an Nutriprof übergeben werden. Nutriprof oder einer seiner Vertreter wird auf erste Anfrage Zugang zu den Räumlichkeiten des Käufers haben, um die Waren zu besichtigen. Wenn tatsächlich festgestellt wird, dass Waren nicht die erforderliche Qualität aufweisen, hat Nutriprof die Wahl, diese Waren zu ersetzen oder einen Rabatt zu gewähren. Teilweise Nutriprof Sprl, Rue de la Metallurgie 16, 4530 Villers-le-Bouillet, Belgien, www.nutriprof.be, α BE 4039, Qualitätsmängel können nicht zur Ablehnung der vollständigen Lieferung führen.

6. Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Im Falle eines Weiterverkaufs bleibt dem Verkäufer die Möglichkeit vorbehalten, den Betrag in Höhe des Wertes der weiterverkauften Ware zu verlangen. Der Eigentumsvorbehalt wird auf den Weiterverkaufspreis übertragen. Nach Lieferung der Ware trägt der Käufer alle Risiken einschließlich höherer Gewalt und Zerstörung sowie die Lagerbelastung. Der Verzug eines der am Fälligkeitstag geschuldeten Beträge kann zur Einziehung der Waren führen.

7. Unsere Haftung beschränkt sich auf Ersatz der mangelhaften Ware oder des Rechnungsbetrages. In keinem Fall haften wir für Folgeschäden. Unsere Haftung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die gelieferte Ware mit anderen Stoffen vermischt wurde. Sofern nicht anders vereinbart, muss jede Reklamation bezüglich der Qualität, die bei Erhalt der Ware nicht nachweisbar war, innerhalb von 6 Monaten nach dem Lieferdatum eingereicht werden, andernfalls wird die Reklamation verjährt.

8. Der Käufer kann sich nur auf seine eigenen Kenntnisse und Erfahrungen im Zusammenhang mit den Waren und der Verwendung dieser Waren verlassen. Alle Informationen, die von Nutriprof zur Verfügung gestellt werden, sollten als reiner Rat betrachtet werden und sind nicht durchsetzbar. Die von Nutriprof erteilten Ratschläge können für Nutriprof in keiner Weise zusätzliche Verpflichtungen begründen. Angaben und Informationen, die Nutriprof seinen Kunden zur Verfügung stellt, sind in keiner Weise bindend und können keine zusätzliche Haftung begründen.

9.Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach oder hat der Verkäufer einen begründeten Verdacht, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und der Verkäufer sie nicht angemessen vom Gegenteil überzeugen kann, ist der Verkäufer berechtigt, sein Zurückbehaltungsrecht auszuüben seine Aktivitäten auszusetzen, bis der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt.

10. Keine Partei kann ihre Rechte an andere Parteien als an Mutter- oder Tochtergesellschaften übertragen.

11. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der obigen Klauseln führt nicht dazu, dass die anderen Klauseln nichtig oder ungültig werden.

12. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vor den Gerichten von Lüttich, Belgien, verhandelt, die ausschließlich zuständig sind. Belgisches Recht wird gelten. Der Verkäufer kann jedoch den Rechtsanspruch auch beim Gericht des Wohnsitzes des Schuldners geltend machen.

 

Nutriprof Sprl, Rue de la Métallurgie 16, 4530 Villers-le-Bouillet, Belgien, www.nutriprof.be

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